Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Falkenhagen, Flur 4, Flurstück 525 und 528
Der Antragsteller betreibt in der Gemeinde Falkenhagen (M.) eine Geflügelmastanlage. Um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken, soll die Heizung der Hähnchenmastställe von Erdgas auf Strom umgestellt werden. Dafür ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf 4 Hektar notwendig. Weiterhin ist eine E-Ladestation am Grundstück und die Einspeisung von überschüssigem Strom ins e.dis-Netz geplant. Die Fläche von 4 ha entspricht Teilflächen der insgesamt 11ha großen Flurstücke 525 und 528.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Falkenhagen (M.) beschloss in ihrer Sitzung am 19.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Falkenhagen, Flur 4, Flurstück 525 und 528.
Die Kostenübernahme für das Bauleitplanverfahren erfolgt durch den Antragsteller.
weitere Informationen:
Der Antragsteller betreibt in der Gemeinde Falkenhagen (M.) eine Geflügelmastanlage. Um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken, soll die Heizung der Hähnchenmastställe von Erdgas auf Strom umgestellt werden. Dafür ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf 4 Hektar notwendig. Weiterhin ist eine E-Ladestation am Grundstück und die Einspeisung von überschüssigem Strom ins e.dis-Netz geplant. Die Fläche von 4 ha entspricht Teilflächen der insgesamt 11ha großen Flurstücke 525 und 528.
Bild zur Meldung: Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Falkenhagen, Flur 4, Flurstück 525 und 528