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Gemeinde Falkenhagen (Mark)

Bürgermeisterin Bärbel Mede

 

über Amtsverwaltung Seelow-Land

Küstriner Straße 67
15306 Seelow

 

Tel.: (03346) 804920

Fax: (03346) 88805

E-Mail:

www.amt-seelow-land.de

 

 
 
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Die Gemeindevertretung Falkenhagen (Mark) fasste folgende Beschlüsse in ihrer Sitzung am 16.2.2023:

Falkenhagen (Mark)
Schweizerhaus, Foto: Matthias Lubisch
Lupe

Beschluss: 159/7/2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Falkenhagen (Mark) beschließt in ihrer Sitzung am 16.02.2023 folgendes:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Solarpark Georgenthal“ sowie des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplan (i.d.F. von Juni 2022) vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB geprüft und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abgewogen (siehe Anhang).

 

  1. Die Verwaltung wird gemäß § 3 Abs.2 Satz 4, 2. Halbsatz BauGB beauftragt, diejenigen, die fristgemäß Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zahl der Stimmberechtigten: 9

davon anwesend:                   7

Ja-Stimme(n):                        5
Nein-Stimme(n):                    2
Stimmenthaltung(en):            0

 

Beschluss: 160/8/2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Falkenhagen (Mark) beschließt in ihrer Sitzung am 16.02.2023 folgendes:

 

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Falkenhagen (Mark) den Bebauungsplan „Solarpark Georgenthal“ (i.d.F. von Dezember 2022) bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung (gemäß Anhang zur Beschlussvorlage).

Die Planzeichnung und die Begründung des Bebauungsplans einschließlich Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichsplan sowie den zugehörigen Fachgutachten werden gebilligt (gemäß Anhang zur Beschlussvorlage).

 

  1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienstzeiten des Amtes Seelow-Land eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Falkenhagen (Mark) beschließt weiterhin die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Falkenhagen (Mark) (i.d.F. von Dezember 2022), die im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Georgenthal“ erfolgte.

Die Planzeichnung und die Begründung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Umweltbericht werden gebilligt (gemäß Anhang zur Beschlussvorlage).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen und im Anschluss den Flächennutzungsplan, in der Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, ortsüblich neu bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zahl der Stimmberechtigten: 9

davon anwesend:                   7

Ja-Stimme(n):                        5
Nein-Stimme(n):                    2
Stimmenthaltung(en):            0

 

Beschluss: 161/9/2023

Die Gemeindevertretung Falkenhagen (Mark) stimmt auf ihrer Sitzung am 16.02.2023 der Errichtung des Stromanschlusses für den Dorfplatz in Falkenhagen mit 6 Anschlüssen zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Zahl der Stimmberechtigten: 9

davon anwesend:                   7

Ja-Stimme(n):                        7
Nein-Stimme(n):                    0
Stimmenthaltung(en):            0

 

 

Bild zur Meldung: Schweizerhaus, Foto: Matthias Lubisch

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